Steuertipps für Familien: So können Eltern Steuern sparen

19.03.2025

Familien haben in Deutschland verschiedene Möglichkeiten, ihre Steuerlast zu senken und finanzielle Vorteile zu nutzen. Besonders Eltern profitieren von einer Vielzahl steuerlicher Entlastungen, die helfen, die Kosten für Kinder zu reduzieren. Von Kindergeld über Freibeträge bis hin zu Sonderausgaben für Kinderbetreuung – wer sich mit den Möglichkeiten auskennt, kann jährlich eine erhebliche Summe sparen. Dieser Beitrag gibt einen Überblick über die wichtigsten Steuervorteile für Familien und zeigt, worauf Eltern achten sollten.

Kindergeld und Kinderfreibeträge: Die Basis der steuerlichen Entlastung

Eltern haben Anspruch auf Kindergeld oder alternativ auf den Kinderfreibetrag. Das Kindergeld wird monatlich ausgezahlt und beträgt derzeit 250 Euro pro Kind. Es steht allen Eltern unabhängig vom Einkommen zu und wird bis zum 18. Lebensjahr des Kindes gezahlt – unter bestimmten Bedingungen sogar bis zum 25. Lebensjahr, etwa wenn das Kind sich noch in der Ausbildung oder im Studium befindet.

Der Kinderfreibetrag hingegen wirkt sich steuerlich direkt auf das zu versteuernde Einkommen aus. Er beträgt aktuell 6.384 Euro pro Kind und Jahr (inklusive Betreuungsfreibetrag). Das Finanzamt prüft bei der Steuererklärung automatisch, ob das Kindergeld oder der Freibetrag für die Eltern günstiger ist. Wer ein hohes Einkommen hat, profitiert meist stärker vom Freibetrag, da er die Steuerlast spürbar senkt.

Kinderbetreuungskosten: Steuerliche Vorteile für Eltern

Viele Eltern sind auf Betreuungseinrichtungen angewiesen, um Beruf und Familie zu vereinbaren. Das Finanzamt erkennt Kinderbetreuungskosten steuerlich an, wenn das Kind das 14. Lebensjahr noch nicht vollendet hat. Zwei Drittel der angefallenen Betreuungskosten – maximal jedoch 4.000 Euro pro Jahr und Kind – können als Sonderausgaben geltend gemacht werden. Dazu zählen unter anderem Kosten für:

  • Kindergarten, Krippe oder Hort
  • Tagesmütter oder -väter
  • Au-pairs, wenn sie Kinder betreuen

Nicht absetzbar sind hingegen Kosten für Verpflegung oder Freizeitaktivitäten. Wichtig ist zudem, dass die Betreuungskosten per Überweisung bezahlt werden, da Barzahlungen nicht anerkannt werden.

Entlastungsbetrag für Alleinerziehende

Alleinerziehende können zusätzlich vom Entlastungsbetrag für Alleinerziehende profitieren. Dieser beträgt aktuell 4.260 Euro jährlich und wird automatisch vom Finanzamt berücksichtigt, wenn das Kind im Haushalt der alleinerziehenden Person gemeldet ist. Für jedes weitere Kind erhöht sich der Betrag um 240 Euro.

Schulgeld und Ausbildungskosten absetzen

Besuchen Kinder eine Privatschule, können Eltern 30 Prozent des Schulgeldes, jedoch maximal 5.000 Euro pro Jahr, als Sonderausgaben absetzen. Dies gilt für Schulen mit anerkanntem Abschluss in Deutschland oder vergleichbare Schulen im Ausland.

Für volljährige Kinder in Ausbildung oder Studium gibt es zudem den Ausbildungsfreibetrag in Höhe von 1.200 Euro pro Jahr. Voraussetzung ist, dass das Kind nicht mehr im Elternhaushalt lebt und sich in einer Berufsausbildung oder einem Studium befindet.

Fazit: Mit der richtigen Planung Steuervorteile nutzen

Familien haben viele Möglichkeiten, ihre Steuerlast zu senken. Ob durch Kindergeld oder Kinderfreibeträge, den Abzug von Betreuungskosten oder Sonderregelungen für Alleinerziehende – wer sich frühzeitig informiert und alle Vorteile ausschöpft, kann Jahr für Jahr erheblich sparen. Eine sorgfältige Steuererklärung und die Nutzung aller relevanten Freibeträge sorgen dafür, dass Familien finanziell entlastet werden und mehr Spielraum für die Zukunft ihrer Kinder haben.

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