Grundsteuererklärung – Fristverlängerung für die Abgabe bis 31.01.2023
14.11.2022
Mittlerweile weiß fast jeder Eigentümer einer Immobilie, dass die Grundsteuer im Einklang mit den Vorgaben des Bundesfinanzministerium neu geregelt wurde. Ursprüngliche Abgabefrist für die Grundsteuerklärung war der 31.10.2022. Die Finanzminister der Länder haben sich am 13.10.2022 in Abstimmung mit dem Bundesfinanzministerium auf eine einmalige Fristverlängerung bei der Abgabe der Grundsteuererklärung verständigt. Die Frist läuft nunmehr am 31.01.2023 ab.
Falls Sie Fragen bei der Erstellung der Erklärung haben, freuen wir uns, Sie persönlich zu dem Thema beraten zu dürfen. Ihr Team der Steuerberatung Helwig
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