Der allseits beliebte Firmenwagen: Aber was darf er steuerrechtlich?

04.07.2024

Firmenwagen sind in vielen Unternehmen ein attraktives Zusatzangebot für Mitarbeiter. Sie bieten nicht nur eine praktische Möglichkeit, zur Arbeit zu gelangen, sondern auch einen bequemen Weg, die persönliche Mobilität zu erhöhen. Doch während der Firmenwagen auf den ersten Blick wie ein reines Benefit aussieht, birgt er auch steuerrechtliche Herausforderungen, die sowohl für Arbeitnehmer als auch Arbeitgeber von Bedeutung sind.

Die 1%-Regelung

Eine der bekanntesten Methoden zur Besteuerung von Firmenwagen ist die 1%-Regelung. Hierbei wird 1% des Listenpreises des Fahrzeugs als geldwerter Vorteil pro Monat versteuert. Diese Regelung ist einfach anzuwenden und wird daher häufig genutzt. Doch Vorsicht: Der Listenpreis bezieht sich auf den Neuwert des Fahrzeugs, unabhängig davon, ob es sich um einen Neuwagen oder einen Gebrauchtwagen handelt. Zusätzlich zu den 1% kommen 0,03% des Listenpreises pro Kilometer der einfachen Entfernung zwischen Wohnung und Arbeitsplatz hinzu, wenn das Fahrzeug auch für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte genutzt wird.

Fahrtenbuchmethode

Alternativ zur 1%-Regelung kann das Führen eines Fahrtenbuchs eine steuerlich vorteilhaftere Option sein. Dabei müssen alle Fahrten, sei es beruflich oder privat, detailliert aufgezeichnet werden. Diese Methode erfordert zwar mehr Aufwand, kann aber insbesondere dann sinnvoll sein, wenn das Fahrzeug überwiegend beruflich genutzt wird. Hierbei werden die tatsächlichen Kosten des Fahrzeugs ermittelt und anhand des Verhältnisses von beruflich zu privat gefahrenen Kilometern anteilig versteuert.

Besonderheiten und Ausnahmen

Nicht jeder Firmenwagen wird gleich behandelt. Beispielsweise sind Elektrofahrzeuge steuerlich begünstigt. Seit 2020 werden nur 0,25% des Listenpreises als geldwerter Vorteil angesetzt, wenn der Listenpreis des Elektrofahrzeugs unter 60.000 Euro liegt. Zudem gibt es Sonderregelungen für Plug-in-Hybridfahrzeuge und die Nutzung von Poolfahrzeugen.

Der geldwerte Vorteil für den Arbeitnehmer

Für Arbeitnehmer stellt der Firmenwagen einen sogenannten geldwerten Vorteil dar, der versteuert werden muss. Dieser wird zum Bruttogehalt addiert und unterliegt somit der Einkommenssteuer. Für den Arbeitgeber wiederum können Kosten für den Firmenwagen als Betriebsausgaben geltend gemacht werden, was zu steuerlichen Entlastungen führen kann.

Fazit

Der Firmenwagen bleibt ein beliebtes und nützliches Angebot, jedoch sollte man sich der steuerrechtlichen Implikationen bewusst sein. Ob 1%-Regelung oder Fahrtenbuchmethode, die Wahl der Versteuerungsmethode kann erhebliche finanzielle Auswirkungen haben. Arbeitgeber und Arbeitnehmer sollten sich daher gut informieren und gegebenenfalls steuerlichen Rat einholen, um die beste Lösung für ihre individuelle Situation zu finden.

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