Veräußerung eines Gartengrundstücks als privates Veräußerungsgeschäft steuerpflichtig

29.02.2024

In unserem Beispiel erwarben die Steuerpflichtigen ein Grundstück mit einem alten Bauernhofgebäude, in dem sie selbst wohnten. Das Gebäude war von einem fast 4.000 qm großen Grundstück umgeben, welches als Garten genutzt wurde. Später wurde dieses Grundstück geteilt und als zwei Teilflächen genutzt. Den einen Teil bewohnten sie nach wie vor selbst und der andere – unbebaute – Grundstücksteil wurde veräußert. Für den Veräußerungsgewinn machten die Steuerpflichtigen eine Befreiung von der Einkommensteuer wegen einer Nutzung zu eigenen Wohnzwecken geltend. Gewinne aus Grundstücksverkäufen sind grundsätzlich als sogenanntes privates Veräußerungsgeschäft steuerpflichtig, wenn Erwerb und Verkauf der Immobilie binnen zehn Jahren stattfinden. Eine Ausnahme von der Besteuerung ist nur dann gegeben, wenn die Immobilie vom Steuerpflichtigen selbst bewohnt wird. Mangels eines auf einem Grundstück befindlichen Gebäudes können unbebaute Grundstücke nicht bewohnt werden. Der Bundesfinanzhof hat beschlossen, dass diese Regelung ebenfalls gilt, wenn ein vorher als Garten genutzter Grundstücksteil abgetrennt und dann veräußert wird. Falls Sie eine weiterführende Beratung für Ihren Verkauf von Grundstücken wünschen, kontaktieren Sie unser Büro zwecks Terminvereinbarung.

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